Freistellungsauftrag erteilen

Als Sparer oder Anleger muss man auf seine Kapitaleinkünfte, z.B. Zinsen, eine Steuer zahlen. Das Geldinstitut, in unserem Falle die Genossenschaft behält diese Steuer automatisch ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Dies kann der Steuerpflichtige aber teilweise oder sogar ganz verhindern, indem er sein Kreditinstitut anweist, ihn von dem automatischen Steuerabzug freizustellen.

Dies geschieht über den sogenannten Freistellungsauftrag, indem der Steuerpflichtige seinen Freibetrag ausnutzt. Dieser beträgt aktuell 801€ für Singles und 1.602€ für Verheiratete pro Jahr und kann auf mehrere Konten verteilt werden.

Download
Freistellungsauftrag
Einfach downloaden und direkt ausfüllen.
Bildungs-Bau_eG Freistellungsauftrag.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.5 MB