Als Sparer oder Anleger muss man auf seine Kapitaleinkünfte, z.B. Zinsen, eine Steuer zahlen. Das Geldinstitut, in unserem Falle die Genossenschaft behält diese Steuer automatisch ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Dies kann der Steuerpflichtige aber teilweise oder sogar ganz verhindern, indem er sein Kreditinstitut anweist, ihn von dem automatischen Steuerabzug freizustellen.
Dies geschieht über den sogenannten Freistellungsauftrag, indem der Steuerpflichtige seinen Freibetrag ausnutzt. Dieser beträgt aktuell 801€ für Singles und 1.602€ für Verheiratete pro Jahr und kann auf mehrere Konten verteilt werden.
Bildungs-Bau eG
Prager Str. 195, 04299 Leipzig
MAIL: office@bildungs-bau.de
TEL: +49 176-56736366
TEL: +49 179-2123936
Stefan Wunderlich: Finanzvorstand
Daniela Schörner: Verwaltungsvorstand
Prof. Wolfgang Stock: Aufsichtsratsvorsitzender
Eingetragen beim Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig GnR 544
Mitglied im "Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V.", Berlin
IBAN: DE94 3506 0190 1561 6110 13
BIC: GENODED1DKD
Umsatzsteuer-ID: DE302066587