Ich will Anteile kündigen

Sie können jederzeit unter Beachtung der in der Satzung angegebenen Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres Ihre Anteile ganz oder teilweise kündigen. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und braucht keine besonderen Formerfordernisse.

Bevor Sie kündigen, machen Sie bitte von einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand gebrauch. Unter Umständen gibt es die Möglichkeit der Übertragung von Anteilen.

Übertragung von Anteilen

Die Übertragung aller Ihrer Anteile oder eines Teils davon, bietet eine gute Möglichkeit, schneller als bei einer Kündigung, Ihre Anteile zurückzuerhalten. Ihre Anteile können ganz oder in Teilen von einem anderen Genossenschaftsmitglied übernommen werden, indem Sie ihm Ihre Anteile übertragen. Damit ist eine Win-win-Situation geschaffen; Sie erhalten Ihr Geld ganz oder in Teilen schneller zurück, als es die ordentliche Kündigungsfrist vorsieht; Der Anteilsnehmer erhöht sein Investment und die Bildungs-Bau eG hat keinen Abfluss von Mitteln zu verzeichnen. Bitte sprechen Sie vor einer Kündigung mit dem Vorstand über diese Möglichkeit!